1.2. Am 19. August 2021 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Integration, Rente) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in persönlicher, medizinischer und erwerblicher Hinsicht, zog die Akten der Krankentaggeldversicherung bei, nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und führte bei der Beschwerdeführerin eine Haushaltsabklärung an Ort und Stelle durch.