3.5.3. Dem Beschwerdeführer wurde mit Mitteilung vom 14. Oktober 2022 mitgeteilt, dass die Beschwerdegegnerin eine umfassende medizinische Untersuchung in den Fachdisziplinen Allgemeine Innere Medizin, Psychiatrie sowie Rheumatologie/Orthopädie als notwendig erachte (VB 134). Aufgrund einer erneuten Sichtung der medizinischen Unterlagen wurden in der Folge nur noch die Fachrichtungen Orthopädie und Psychiatrie empfohlen (vgl. Protokoll S. 4). Dies wurde dem Beschwerdeführer mit - 11 -