Soweit die medizinische Stellungnahme sich auf die seit langem bestehende Einschränkung des linken Knies bezieht, wurde diese von Dr. med. C._____ in seiner Begutachtung vom 25. April 2023 bereits ausführlich gewürdigt, indem er davon ausging, dem Beschwerdeführer sei nur noch eine Tätigkeit ohne Belastung des linken Knies zumutbar (vgl. E. 3.4.3 hiervor). Eine Verschlechterung im Vergleich zur Begutachtung wird mit der neu eingereichten Stellungnahme nicht geltend gemacht.