3.4.7. Die mit Eingabe vom 7. Juni 2024 eingereichte medizinische Stellungnahme von Dr. med. E._____ sowie Prof. Dr. med. F._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 23. April 2024 ist, soweit sie sich auf die Verschlechterung des rechten Knies bezieht, im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht zu berücksichtigen (vgl. E. 3.4.6 hiervor). Soweit die medizinische Stellungnahme sich auf die seit langem bestehende Einschränkung des linken Knies bezieht, wurde diese von Dr. med. C.__