Zum Zeitraum zwischen der Begutachtung vom 9. Mai 2023 und der Verfügung vom 17. November 2023 äussert sich zudem noch ein (rückwirkend ausgestelltes) ärztliches Zeugnis vom 19. Dezember 2023, welches ohne Begründung eine Arbeitsunfähigkeit von 100% ab dem 2. November 2023 attestiert. Diese Berichte begründen keine objektive Veränderung der gesundheitlichen Situation, wodurch sich weitere Abklärungen erübrigen.