Die Kniebeschwerden wurden durch den Gutachter ausführlich gewürdigt und in seine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit miteinbezogen. Der Beschwerdeführer kann mit seinen neu eingereichten Unterlagen keine Zweifel an der Schlüssigkeit des Gutachtens begründen, weshalb die Beurteilung durch Dr. med. C._____ in Bezug auf das linke Knie ebenfalls als rechtsgenüglich angesehen werden kann.