Bei Gesundheitsschäden an der Wirbelsäule stellt die klinische Untersuchung (Inspektion) die wichtigste und feinste Prüfung dar (Urteile des Bundesgerichts 9C_234/2021 vom 13. August 2021 E. 3.2; 8C_839/2019 vom 12. Mai 2020 E. 3.2.1). Dr. med. C._____ hat die Wirbelsäule des Beschwerdeführers im Rahmen seiner Begutachtung vom 24. April 2024 ausführlich untersucht. Dabei habe sich auf Höhe C5/th8 ein linksbetonter paravertebraler sowie teils subscapular lokalisierter Druckschmerz gezeigt. Sowohl in Verriegelung als auch in Entriegelung habe sich jedoch ein freies Bewegungsspiel der Halswirbelsäule ohne Bewegungsschmerz gezeigt.