Dr. med. C._____ würdigte die Beschwerden des linken Fusses ausführlich, berücksichtigte diese bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und begründete die Einschränkung des Beschwerdeführers sowohl in der bisherigen als auch in einer adaptierten Tätigkeit, indem er ausführte, für eine fussadaptierte Tätigkeit würde eine quantitativ unlimitierte Arbeitsfähigkeit von 100% bestehen (vgl. VB 151.2 S. 59 ff.). Die nachvollziehbare und schlüssige Beurteilung von Dr. med. C._____ kann in allen Punkten nachvollzogen werden. Somit erübrigen sich weitere Abklärungen dazu.