3.4. 3.4.1. Der Beschwerdeführer bringt zum einen vor, es würden in den Akten relevante Unterlagen zu den Fussbeschwerden fehlen. So fänden sich keine Berichte zur aktenanamnestisch vorhandenen dislozierten Grundphalanx Fraktur V links Osteosynthese 07/2009. Zudem sei ein erneuter Motorradunfall mit schwerer Fussverletzung 2021 nicht berücksichtigt und auch das Ergebnis des MRI vom 17. Mai 2023 nicht abgewartet worden (Beschwerde S. 4 ff.).