2.6. Mit Eingabe vom 7. Juni 2024 reichte der Beschwerdeführer unaufgefordert einen weiteren Bericht zu den Akten. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 17. November 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 160) zu Recht abgewiesen hat. 2. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung vom 17. November 2023 in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das psychiatrisch-orthopädische IME-Gutachten vom 9. Mai 2023 (VB 151). Darin wurden die nachfolgenden Diagnosen mit und ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 151.1 S. 6 f.):