"1. Der angefochtene Entscheid der Beschwerdegegnerin vom 17. November 2023 sei aufzuheben und es sei ein interdisziplinäres Gerichtsgutachten durchzuführen, eventualiter sei die Sache zur weiteren Abklärung zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 15. März 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin unter Beilage einer Beurteilung des RAD-Arztes Dr. med. B._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie, vom 4. März 2024, die Abweisung der Beschwerde.