Diese wurde aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig per 31. Mai 2022 abgebrochen. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge medizinische und berufliche Abklärungen und liess den Beschwerdeführer auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) begutachten (Gutachten der Neuroinstitut St. Gallen GmbH [IME] vom 9. Mai 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdeführerin das Rentenbegehren mit Verfügung vom 17. November 2023 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 17. November 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 29. Dezember 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: