1. Der 1993 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 6. Juni 2016 wegen Kniebeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Massnahmen, Rente) der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin erteilte dem Beschwerdeführer in der Folge, nachdem er in Eigenleistung die Berufsmaturität nachgeholt hatte, am 28. August 2019 Kostengutsprache für eine erstmalige berufliche Ausbildung. Diese wurde aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig per 31. Mai 2022 abgebrochen.