Aufgrund der unterschiedlichen Interpretation der vorliegenden Testresultate seitens Dr. phil. E._____ und Dr. G._____ wären demnach, gerade vor dem Hintergrund, dass einzig die Voraussetzung einer Störung der Merkfähigkeit gemäss Einschätzung von RAD-Ärztin Dr. med. D._____ und Dr. phil. E._____ nicht ausgewiesen ist, ergänzende (testpsychologische) Abklärungen angezeigt gewesen.