Es ist daher nicht nachvollziehbar, weshalb – wie von Dr. phil. E._____ konstatiert – lediglich die ersten Durchgänge eine Beurteilung der Merkfähigkeit zulassen würden, da nur diese die Funktion des Kurzzeitgedächtnisses prüfen würden. Schliesslich wird in Ziff. 2.1.5 des Anhangs 4 KSME einzig festgehalten, dass Störungen der Merkfähigkeit meist und nicht ausschliesslich nur als Beeinträchtigung des Kurzgedächtnisses definiert werden.