5.3.2. Vorliegend widersprechen sich die beiden fachpsychologischen Einschätzungen von Dr. phil. E._____ und Dr. G._____ im Wesentlichen hinsichtlich des Vorliegens einer Störung der Merkfähigkeit, wobei Dr. phil. E._____ und Dr. G._____ insbesondere dieselben testpsychologischen Befunde unterschiedlich interpretierten. So ging Dr. G._____ gestützt auf die Ergebnisse des DCS und des VLMT davon aus, dass sowohl eine Störung der verbal-auditiven als auch eine solche der visuell-räumlichen Merkfähigkeit vorlägen (VB 23 S. 7).