404 GgV-EDI-Anhang geforderten Störung der kurzfristigen Merkfähigkeit gleichzusetzen sei. Eine spezifische Teilleistungsstörung der Merkfähigkeit im Sinne einer Störung des Kurzzeitgedächtnisses sei nicht belegt. Die KSME-Richtlinien zur Anerkennung eines -7- Geburtsgebrechens gemäss Ziff. 404 GgV-EDI-Anhang seien daher "kumulativ nicht erfüllt" (VB 32 S. 7 f.).