Der Untertest Zahlennachsprechen und der Untertest Bilderfolgen der WISC-V würden mit WP 9 und WP 12 normgerecht ausfallen. Wenn in mehreren Testverfahren, welche zur Überprüfung der gleichen Funktion eingesetzt würden (wie vorliegend z.B. zur Prüfung der auditiven und/oder visuellen Merkfähigkeit), diskrepante Leistungen erbracht würden, weise dies erfahrungsgemäss eher auf motivationale und/oder attentionale Faktoren und nicht auf eine organisch bedingte spezifische Teilleistungsstörung hin. Überdies sei generell in Frage zu stellen, ob aufgrund eines einzigen auffälligen Befundes eine neuropsychologisch relevante und behandlungsbedürftige Störung vorliege.