Beim WISC-V könne das Kind bei den Tests "ausweichen", d.h. Tests, welche eigentlich eine bestimmte Fähigkeit/Funktion messen sollten, würden mit einer anderen Fähigkeit gelöst respektive mit einer anderen Fähigkeit unterstützt, so dass Teilleistungsprobleme kaschiert werden könnten. Es müssten daher zwingend Testverfahren durchgeführt werden, in denen ein Ausweichen auf andere Funktionen nicht möglich sei (VB 23 S. 6). Die Störung der Merkfähigkeit sei beim Beschwerdeführer nicht mit dem Mottier-Test oder dem Arbeitsgedächtnis (ZN rückwärts/vorwärts) oder Index AGD aus dem WISC-V begründet worden. Die Störung der Merkfähigkeit ergebe sich aus folgenden Befunden, die im Bericht vom