5.2.3. Mit Stellungnahme vom 24. April 2023 führte die behandelnde Psychologin Dr. G._____ aus, der WISC-V sei grundsätzlich nur dazu geeignet, die Intelligenz zu testen. Es handle sich nicht um einen neuropsychologischen Test oder um einen Test, mit dem spezifische Teilleistungsschwächen valide dokumentiert werden könnten, weil die Untertests nicht dazu konzipiert worden seien. Beim WISC-V könne das Kind bei den Tests "ausweichen", d.h. Tests, welche eigentlich eine bestimmte Fähigkeit/Funktion messen sollten, würden mit einer anderen Fähigkeit gelöst respektive mit einer anderen Fähigkeit unterstützt, so dass Teilleistungsprobleme kaschiert werden könnten.