5.2.2. Mit Stellungnahme vom 20. Februar 2023 führte RAD-Ärztin Dr. med. D._____ aus, es bestehe höchstens eine Störung des Erfassens. Die restlichen Bereiche im WISC-V würden homogen ausfallen. Alle Bereiche würden als durchschnittlich bewertet. Das Arbeitsgedächtnis und der Mottier- Test würden unauffällig ausfallen. Es könne keine Störung der Merkfähigkeit belegt werden. Dies werde jedoch zur Anerkennung eines Geburtsgebrechens gemäss Ziff. 404 GgV-EDI-Anhang zwingend gefordert (VB 13 S. 2).