5.2. 5.2.1. Im Bericht zuhanden der Beschwerdegegnerin vom 7. November 2022 hielt die behandelnde Kinderärztin Dr. med. H._____, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, fest, die Diagnose einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) gemäss Ziff. 404 GgV-EDI-Anhang sei erstmals am 24. Oktober 2022 gestellt worden (VB 8 S. 2). Es würden eine stark unterdurchschnittliche visuell-räumliche sowie eine reduzierte verbal-auditive Merkfähigkeit bestehen (VB 8 S. 7).