Denn das Kriterium der ungewöhnlich langen Dauer der ärztlichen Behandlung setzt eine länger dauernde, kontinuierliche und zielgerichtete Behandlung somatisch begründbarer Beschwerden bis zum Fallabschluss voraus. Manualtherapeutische Massnahmen in Form von Physio- und Ergotherapie, (haus-)ärztliche - 14 - Abklärungen und Verlaufskontrollen sowie medikamentöse Schmerzbekämpfung genügen diesen Anforderungen nicht (vgl. Urteile des Bundesgerichts 8C_752/2023 vom 6. September 2024 E. 5.3; 8C_807/2023 vom 11. Juni 2024 E. 6.1).