6. Februar 2024 erhobenen Befunde jedoch nicht überwiegend wahrscheinlich auf das Ereignis zurückzuführen, da zwischen Juli 2023 und dem 21. Dezember 2023 keine Beschwerden im Symphysenbereich geklagt worden seien und in diesem Zeitraum keine Befunde diese Körperregion betreffend objektiviert worden seien. Dr. med. B._____ habe aus ihrer orthopädischen Untersuchung vom 6. Februar 2024 geschlossen, dass die Beckenverwringung mit grosser Wahrscheinlichkeit unfallkausal sei, da diese am 5. Juli 2023 nicht vorgelegen sei. Dabei handle es sich um eine zeitliche Begründung der Kausalität. Eine medizinische Begründung für die Beschwerdefreiheit in diesem Bereich zwischen dem Unfalltag und dem