wiegend wahrscheinlich anlagebedingte degenerative Veränderungen, aber keine unfallkausalen strukturellen Läsionen dargestellt worden (VB M18 S. 3). Betreffend die Hüftgelenke gelte die Beurteilung vom 12. Februar 2024 weiterhin vollumfänglich. Es würden diesbezüglich keine neuen medizinischen Tatsachen vorliegen (VB M18 S. 4). -6-