3.1.3. In seiner Aktenbeurteilung vom 26. Februar 2024 führte Dr. med. univ. C._____ aus, die im Schreiben von Dr. med. D._____ vom 21. Dezember 2023 erwähnten Symphysenschmerzen (VB J4 S. 6) seien nicht unfallkausal. Die Beschwerdeführerin habe am 21. Dezember 2023 erstmals aktenkundig erwähnt, dass Schmerzen in der Symphyse und im Steissbein nach der Physiotherapie auftreten würden (VB M18 S. 1). Am 29. Januar 2024 sei das Becken-MRI im Kantonsspital E._____ durchgeführt worden. Bereits am 27. September und 3. Oktober 2023 seien Beckenübersichts-MRI- Untersuchungen durchgeführt worden. Dabei seien die gleichen strukturellen Veränderungen in der Symphyse dargestellt worden.