Bildgebend seien nämlich keine strukturellen Läsionen, wie Bone bruise, Bluterguss, Bandverletzungen oder Frakturen, objektiviert worden, welche überwiegend wahrscheinlich unfallkausal gewesen seien (VB M9 S. 2). Primär habe der Überschlag wohl zu keiner überwiegend wahrscheinlichen vorübergehenden Verschlimmerung der Gesundheit die Hüftgelenke betreffend geführt, insbesondere da die Beschwerden nach dem Geburtsprozess erstmalig aufgetreten seien und zeitnah nach dem Ereignis keine medizinische Hilfe der Hüftgelenke betreffend in Anspruch genommen worden sei.