"1. Es sei der Einsprache-Entscheid vom 27.02.2024 aufzuheben und es seien der Beschwerdeführerin die gesetzlichen Leistungen nach UVG auszurichten. 2. Eventualiter sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, den entscheidrelevanten Sachverhalt rechtsgenüglich abzuklären. 3. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, der Beschwerdeführerin die Kosten für den medizinischen Bericht von Dr. med. B._____ vom 10.04.2024 zurückzuerstatten. Unter o/e-Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 15. Mai 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.