_ vom 24. Mai 2022 diagnostizierte diese keine (komplexe) posttraumatische Belastungsstörung mehr. Dagegen findet sich in dem Bericht als Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit unter anderem ein "psychisches Trauma, nicht andersorts klassifizierbar" (ICD-10 Z91.4; BB 3). Eine Begründung, weshalb Dr. med. C._____ im Bericht vom 24. Mai 2022 nunmehr keine (komplexe) posttraumatische Belastungsstörung mehr diagnostizierte, sondern lediglich noch "Hinweise auf eine klinisch auffällige PTBS-Symptomatik erwähnte, ist dem Bericht und auch der übrigen Aktenlage nicht zu entnehmen. Darauf hinzuweisen ist zudem, dass Dr. med. C.___