1.2. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin weitere Abklärungen, nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und veranlasste eine erneute polydisziplinäre Begutachtung durch das ZIMB, Münchenstein (Gutachten vom 4. Dezember 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 11. März 2024 erneut einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 2. April 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die Zusprache einer ganzen Invalidenrente ab 1. August 2019.