Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die 1981 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt als "Mitarbeiterin Band" tätig. Am 19. August 2019 meldete sie sich unter Hinweis auf "Rückenschmerzen / Nerven" bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin diverse Abklärungen und liess die Beschwerdeführerin durch das ZIMB, Schwyz, polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 1. August 2020). Mit Verfügung vom 11. Februar 2021 verneinte die Beschwerdegegnerin schliesslich einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.