Der vorliegende Sachverhalt präsentiert sich folglich identisch mit jenem, welcher dem Urteil des Bundesgerichts 9C_702/2023 vom 15. Februar 2024 zugrunde lag. Auch vorliegend wurde die Wirksamkeit der H.E.L.P.- Apherese zur Behandlung von Post-Covid-19-Erkrankungen nicht ausreichend untersucht. Die Beschwerdegegnerin hat kein fachspezifisches Gutachten in Auftrag gegeben, sondern lediglich ihren medizinischen Dienst um eine Stellungnahme gebeten. Es handelt sich nicht um eine Situation, in der die Überprüfung der Wirksamkeit der Behandlung an einem Mangel an Beweisen scheitern würde.