Dieser führte zusammengefasst aus, es hätten keine Studien identifiziert werden können, aus denen sich Daten zum Nutzen und Schaden der fraglichen Behandlung bei Long-/Post-COVID ableiten liessen. Angesichts der bislang unzureichenden Datenlage werde (in Übereinstimmung mit der deutschen S1-Leitlinie) empfohlen, die H.E.L.P.-Apherese bei Long-/Post-COVID aktuell nicht ausserhalb von klinischen Studien anzuwenden. Es fehle bisher eine "robuste -6- klinische Evidenz für diese Methode", weshalb das "WZW-Prinzip nach Art. 32 KVG" nicht erfüllt sei (VB 8).