4. 4.1. Die Beschwerdegegnerin geht weiter davon aus, dass für die Wirksamkeit der H.E.L.P.-Apherese zur Behandlung des Long Covid-Syndroms kein Nachweis nach wissenschaftlichen Methoden bestehe. Dabei stützt sie sich auf die Einschätzung ihres Vertrauensarztes med. pract. C._____, Facharzt für Neurologie (vgl. VB 13), vom 20. November 2023. Dieser führte zusammengefasst aus, es hätten keine Studien identifiziert werden können, aus denen sich Daten zum Nutzen und Schaden der fraglichen Behandlung bei Long-/Post-COVID ableiten liessen.