2. 2.1. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 2. April 2024 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei der Einspracheentscheid vom 28.02.2024 der CSS aufzuheben und es seien Herrn A._____ die angefallenen und zukünftigen Kosten für die Behandlung seiner Beschwerden bei der B._____ AG mittels H.E.L.P. Apherese aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu vergüten. 2. Eventualiter sei die Sache zur weiteren Abklärung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen[,] um anschliessend neu zu entscheiden.