1. Der 1985 geborene Beschwerdeführer ist bei der Beschwerdegegnerin im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im Grundversicherungsmodell Callmed nach KVG versichert. Am 29. August 2023 reichte er der Beschwerdegegnerin Rückforderungsbelege zu Rechnungen der B._____ AG über drei durchgeführte Behandlungen mittels H.E.L.P. Apherese bei "Long Covid Syndrom" im Gesamtbetrag von Fr. 6'000.00 ein. Die Beschwerdegegnerin lehnte die Übernahme der Kosten dieser Behandlungen mit Verfügung vom 23. November 2023 ab. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 28. Februar 2024 ab.