auf entsprechende Schneeräumungsmittel und Salz zurückzugreifen. Bezüglich des Fahrzeugs besteht sodann die Möglichkeit, Enteisungssprays sowie entsprechende Abdeckungen zu verwenden, was kaum körperlicher Betätigung bedarf. In der fachtechnischen Beurteilung SAHB wurde zudem darauf hingewiesen, dass auf dem Vorplatz ein Allwetterzelt aufgestellt werden könnte, damit die Beschwerdeführerin vom Wetter geschützt in das Auto einsteigen könnte (VB 33 S. 8). Damit wäre auch sichergestellt, dass der Zugang zum Fahrzeug und dieses selbst nicht von Schnee bedeckt werden.