4.3. Gemäss Ziff. 14.04 HVI-Anhang fallen unter bauliche Änderungen das Anpassen von Bade-, Dusch- und WC-Räumen, das Versetzen oder Entfernen von Trennwänden, das Verbreitern oder Auswechseln von Wohnungsund Haustüren, das Anbringen von Haltestangen, Handläufen, Zusatzgriffen sowie Wohnungs- und Haustüröffnern, das Entfernen von Türschwellen oder Erstellen von Schwellenrampen und die Installation von Signalanlagen für hochgradig Schwerhörige, Gehörlose und Taubblinde. Diese Liste ist abschliessend (vgl. E. 3.2). Die Anpassung eines Garagentors ist in dieser Liste nicht enthalten und kann nicht mit Wohnungs- oder Haustüren gleichgesetzt werden.