4.2.3. Im Bericht der SAHB vom 13. Juli 2023 wird bezüglich der Treppen vom Erdgeschoss ins Obergeschoss ausgeführt, dass die Installation eines Treppenlifts mit Deckschiene oder eines Sitztreppenlifts nötig sei. Für die Beschwerdeführerin käme nur letztere Variante in Frage. Im Erdgeschoss sei ein Zimmer von 14.2 m2 Fläche vorhanden, welches die Beschwerdeführerin bis anhin während ihres Wochenendaufenthalts als Schlafzimmer verwendet habe und in dem das Elektrobett der Beschwerdeführerin installiert sei.