Als Massnahme werde als einzige Möglichkeit der Einbau von Sitztreppenliften empfohlen (VB 34 S. 6). Im Protokoll wird überdies festgehalten, damit der Sanitärbereich im Erdgeschoss rollstuhlgängig sei, müsse ein Haltegriff bei der Toilette ergänzt werden. Beide Sanitärbereiche des Obergeschosses seien nicht rollstuhlgängig (vgl. VB 34 S. 7). Als Massnahme wird daher unter anderem vorgeschlagen, die Zugangstüre zu verbreitern, anstelle der Badewanne eine Toilette einzubauen, die Dusche zu vergrössern, das Unterbaumöbel des -8- Waschtisches zu entfernen sowie einen zusätzlichen Spiegel und Haltegriffe einzubauen (VB 34 S. 7).