4.2.2. Gemäss Protokoll der individuellen Abklärung der Wohnsituation vom 27. März 2023 durch die B._____ sei die Durchfahrtsbreite des Garagentors zu klein, als dass die Garage mit dem Rollstuhl bei parkiertem Auto befahren und verlassen werden könnte. Daher werde als Massnahme die Verbreiterung des Garagentors um mindestens 60 cm empfohlen (VB 34 S. 5). Die drei hausinternen Geschosse seien mit zwei übereinanderliegenden gewendelten Treppen verbunden. Als Massnahme werde als einzige Möglichkeit der Einbau von Sitztreppenliften empfohlen (VB 34 S. 6).