Die Beschwerdeführerin bringt sodann vor, es sei nicht zumutbar, das Schlafzimmer des Obergeschosses in das Zimmer im Erdgeschoss zu verlegen, da dieses zu klein sei. Insbesondere könne sie mit dem Rollstuhl nur vor- oder rückwärts zum Bett fahren. Überdies würde sich das Zimmer direkt an einer Strasse mit regem Verkehr befinden, so dass ein Schlafen mit geöffnetem Fenster nicht mehr möglich wäre (vgl. Beschwerde 2 S. 6 ff.; Beschwerde 3 S. 6 ff.). Entsprechend sei es nötig, einen Treppenlift vom Erdgeschoss ins Obergeschoss einzubauen (vgl. Beschwerde 2 S. 10) und das Badezimmer im Obergeschoss auszubauen (vgl. Beschwerde 3 S. 10).