4. 4.1. Die Beschwerdeführerin bringt vor, es sei ihr aufgrund der geringen Durchfahrtsbreite des Garagentors nicht möglich, mit dem Rollstuhl das in der -7- Garage parkierte Auto zu erreichen – das Garagentor müsse daher verbreitert werden. Es sei nicht zumutbar, das Fahrzeug im Aussenbereich zu parkieren, da das Fahrzeug dann den Witterungsverhältnissen ausgesetzt sei und in den Wintermonaten sowohl das Fahrzeug von Schnee und Eis befreit als auch der Weg vom Haus bis zum Fahrzeug befahrbar gemacht werden müsste, was der Beschwerdeführerin invaliditätsbedingt nicht zumutbar sei (vgl. Beschwerde 1 S. 5 ff.).