"1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 23.02.2024 sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin auf Kostengutsprache für bauliche Massnahmen im Badezimmer Obergeschoss gutzuheissen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Dieses Verfahren wurde unter der Nummer VBE.2024.192 erfasst. 2.4. Mit Vernehmlassung vom 28. Mai 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung aller drei Beschwerden. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: