2. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin auf Kostengutsprache für einen Treppenlift vom Erdgeschoss ins Obergeschoss gutzuheissen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Dieses Verfahren wurde unter der Nummer VBE.2024.191 erfasst. 2.3. Gegen die Verfügung vom 23. Februar 2024 betreffend Anpassung des Badezimmers im Obergeschoss erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 27. März 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge (nachfolgend "Beschwerde 3"):