2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 22. Februar 2024 betreffend das Gesuch um Anpassung des Zugangs zur Garage erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 27. März 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge (nachfolgend "Beschwerde 1"): "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 22.02.2024 sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin auf Kostengutsprache für die Anpassung des Zugangs zur Garage gutzuheissen. 3. Eventualiter sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, weitere Abklärungen vorzunehmen.