Die Beschwerdegegnerin zog daraufhin die Akten des Unfallversicherers bei, klärte die Erforderlichkeit baulicher Änderungen in der Wohnung ab und holte eine fachtechnische Beurteilung der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft Hilfsmittelberatung für Behinderte und Betagte (SAHB) ein. Sie erteilte Kostengutsprachen für diverse Hilfsmittel und bauliche Änderungen. Mit drei Vorbescheiden vom 14. Juli 2023 stellte sie der Beschwerdeführerin die Ablehnung der Kostenübernahme für die Anpassung des Zugangs zur Garage, bauliche Massnahmen für das Badezimmer im Obergeschoss und einen Treppenlift vom Erdgeschoss ins Obergeschoss in Aussicht.