Sie meldete sich infolgedessen am 13. Januar 2023 nach einer Oberschenkelamputation links, Beschwerden am rechten Bein, der rechten Hand sowie der linken Gesichtshälfte bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Hilfsmittel) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an und beantragte bauliche Änderungen an ihrer Wohnung. Die Beschwerdegegnerin zog daraufhin die Akten des Unfallversicherers bei, klärte die Erforderlichkeit baulicher Änderungen in der Wohnung ab und holte eine fachtechnische Beurteilung der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft Hilfsmittelberatung für Behinderte und Betagte (SAHB) ein.