1. Die 1972 geborene Beschwerdeführerin erlitt am 26. September 2022 einen schweren Unfall mit Mehrfachverletzung. Sie meldete sich infolgedessen am 13. Januar 2023 nach einer Oberschenkelamputation links, Beschwerden am rechten Bein, der rechten Hand sowie der linken Gesichtshälfte bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Hilfsmittel) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an und beantragte bauliche Änderungen an ihrer Wohnung.