_ betreffend einen Eingriff vom 22. Januar 2024 am rechten Handgelenk ist schliesslich darauf hinzuweisen, dass dieser nach dem Verfügungserlass datiert und keine Rückschlüsse auf den vorliegend relevanten Zeitraum erlaubt, weshalb er nicht berücksichtigt werden kann (Urteil des Bundesgerichts 9C_262/2020 vom 18. August 2020 E. 4.2). Auf das Gutachten der Neurologie Toggenburg AG kann somit vollumfänglich abgestellt werden. -7-